Unsere Zulassungen

Nur solche Bauprodukte dürfen in Verwendung treten, die im Sinne aller in Deutschland gültigen Landesbauordnung „gebrauchstauglich“ sind. Was verstehen die Landesbauordnungen unter „gebrauchstauglich“? Die Bauprodukte dürfen keine Gefahr für Leben und Gesundheit der Benutzer darstellen. Sie müssen allgemein anerkannte Regeln der Technik erfüllen und diese Vorschriften eine angemessene Zeitdauer erfüllen.

Bedeutung der CE-Kennzeichnung auf Treppen

• Geprüftes Produkt: Es gibt einen Nachweis zur Nutzungssicherheit, zu Inhaltsstoffen und insbesondere zur Standsicherheit. Alle Nachweise wurden vom Deutschen Institut für Bautechnik geprüft.
• Lückenloses Qualitätsmanagement installiert mit:
• werkseigener Produktionskontrolle im Herstellbetrieb
• Stichprobenkontrolle aus laufender Produktion durch externen Prüfer
• Eingangskontrolle und deren Dokumentation bei allen Holzlieferungen
• umfassende Einschulung sowie jährliche Schulung aller am Produktionsprozess beteiligten Personen
• dieses Qualitätsmanagement wird jährlich durch den TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH kontrolliert

Aus diesen Gründen haben die meisten unserer Treppen eine CE-Kennzeichnung!

 

Hier können Sie unsere Zulassungen einsehen und downloaden!

Kontakt

Josef Friedrich GmbH
Priener Straße 27
83209 Prien-Siggenham

Telefon +49 80 51/36 11
Telefax +49 80 51/62 456
E-Mail info@friedrich-treppenbau.de
www.friedrich-treppenbau.de

 

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AUSSTELLUNG UND ÖFFNUNGSZEITEN

Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag:
8.00 – 12.00 Uhr
Beratung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!

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